Baucontrolling & Qualitätssicherung

Aufgrund der zunehmenden Realisierung von Bauvorhaben durch General-unternehmer, durch ausländische Anbieter und durch neue innovative Lösungen im Bereich des kostensparenden Bauens wird es immer mehr erforderlich, eine laufende Qualitätskontrolle durchzuführen, um Schwachpunkte zu erkennen und einen Mindeststandart zu gewährleisten.

Durch den Einsatz des Baucontrolling soll die Planungs-, Bau- und Kosten-überwachung optimiert und Bauschäden von Anfang an vermieden werden.

Da die Erwerbsformen einer Immobilie sehr unterschiedlich sein können, bieten wir dem Bauherrn / Erwerber unterschiedliche Leistungs-Pakete an, welche individuell angepasst und zusammengestellt werden können.

     Paket    
Leistung  
1 Prüfung der Bau-/Leistungsbeschreibung und Vertragsgrundlage 
2 Baucontrolling im Planungsstadium
3 Baucontrolling während der Vergabephase
4 Baucontrolling während der Bauausführung
5 Bauabnahme (siehe Bauabnahme)
6 Baucontrolling nach Abschluß der Baumaßnahme

Die nachfolgende Übersicht zeigt eine sinnvolle Zusammenstellung der Pakete in Abhängigkeit, ob Sie das Bauvorhaben selbst oder mit einem Architekten, einen Bauträger, einen Fertighaushersteller, einen Generalunternehmer (GU) oder Generalübernehmer (GÜ) abwickeln.

    Paket      

Architekt

Eigenleistung

   Bauträger   

 Fertighaus- 

 hersteller 

     GU / GÜ     
1   x x x
2 x  (x)  (x) (x)
3 x      
4 x x x x
5 x x x x
6 (x) (x) (X) (x) 

Jede Erwerbsform hat Vor- und Nachteile.

Eines bleibt jedoch gleich:

Sämtliche Leistungen sollten vor Vertragsunterzeichnung überprüft und die Bauleistungen überwacht werden!!!

Paket 1: Prüfung der Bau-/Leistungsbeschreibung und Vertrag

Beachten Sie bitte, dass dieses Paket nur vor Vertragsunterzeichnung sinnvoll ist! Die Leistungen beinhalten:

  • die Prüfung der Qualität der Planunterlagen
  • die Prüfung der Bau- bzw. Leistungsbeschreibung auf Schwachstellen
  • die Prüfung der Verträge (aus technischer Sicht) - die juristische Prüfung erfolgt durch einen Fachanwalt für Baurecht

Paket 2: Baucontrolling im Planungsstadium

Im Planungsstadium sollen mögliche Baufehler rechtzeitig gefunden werden. Das Baucontrolling muss bereits im Planungsstadium einsetzen, damit erkannt wird, wo künftige Schadenspotentiale liegen und wo Einsparungen im gesamten Bauvorhaben möglich sind.

Die Optimierung der Grundrisse und die kritische Betrachtung der Details ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Baucontrolling in der Planungsphase.

Paket 3: Baucontrolling während der Vergabephase

Während der Vergabephase bieten wir folgende Leistungen an:

  • Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen aller Gewerke
  • Überprüfung des Ausstattungsstandards
  • Überprüfung des technischen Standards im Verhältnis zu den Angebotspreisen
  • Überprüfung der Angebote und Vergabevorschläge
  • Überprüfung des Vergabeverfahrens und deren Prozesse (Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Transparenz)

Paket 4: Baucontrolling während der Bauausführung

Bei einem Baucontrolling während der Bauphase führen wir i.d.R. bei unterkellerten Bauvorhaben vier Begehungen durch und dokumentieren die Schwachstellen und Mängel.

Bei Bedarf kann auch eine "umfassende" Qualitätskontrolle vereinbart werden, bei welcher bis zu acht Begehungen stattfinden.

 

Rohbau

Qualitätskontrolle im Detail, z.B. in den Bereichen

  • Bauwerksabdichtung:  vor dem Verfüllen der Arbeitsräume des Kellergeschosses bzw. bei WU-Konstruktionen nach dem Betonieren der Bodenplatte  
  • Dränanlage: vor dem Verfüllen der Arbeitsräume
  • Rohbauarbeiten
  • Dachtragwerk
  • Fenstereinbau 
  • Rohinstallation von Heizung, Elektro, Sanitär: vor dem Schließen der Installationsschächte und vor den Innenputzarbeiten
  • etc

 

Ausbau

Baucontrolling beim Innenausbau während der Ausführung der Ausbaugewerke z.B. in den Bereichen

  • Dachausbau: Anschlüsse und Dichtigkeit der Dampfsperren
  • Putzarbeiten
  • Estricharbeiten
  • Fassadenarbeiten - Außenputz / WDVS
  • Fliesenarbeiten
  • Abdichtungen von Bädern, Nassräume und Balkone
  • Bodenbeläge
  • etc.

Paket 5: Bauabnahme

Leistungen siehe Bauabnahme

Paket 6: Baucontrolling nach Abschluß der Maßnahme

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme bieten wir folgende Leistungen an:

  • Überprüfung der Gesamtkosten im Hinblick auf die geplanten Kosten
  • Feststellung des Versicherungswertes
  • Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche (IST-Zustand), mittels Aufmaßerstellung vor Ort incl. Protokollierung und Vergleich mit dem SOLL-Zustand
  • abschließende Abnahme des Gebäudes
  • Prüfung der Baudokumentation mit den dazugehörigen technischen Unterlagen

NEU! - Broschüre "Baucontrolling & Qualitätssicherung" für "Private Bauherren"

Baucontrolling & Qualitätssicherung bei der Abwicklung von Baumaßnahmen
Ein "MUSS" für "Private Bauherren"
Baucontrolling Qalitätssicherung.pdf
PDF-Dokument [8.6 MB]

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen der „Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ)“ an:

Basisleistung

Bei kleineren bis mittleren Bauvorhaben kann es zur Zweckerreichung der baubegleitenden Qualitätsüberwachung ohne Weiteres genügen, wenn der Sachverständige zu bestimmten kritischen Bauabschnitten, in denen im Zuge des Baufortschritts das Verdecken von Mängeln droht, eine vorher festgelegte Anzahl von Kontrollbegehungen durchführt und die Feststellungen nachweisbar für den Auftraggeber in Mängelprotokollen dokumentiert werden. Der Sachverständige nimmt hierbei vertragsgemäß keinerlei Aufgaben als "Hilfs-Bauleiter" wahr, ist also weder befugt noch verpflichtet, Mangelbeseitigungen anzuordnen oder zu überwachen und abzunehmen.

Erweiterte Leistungen

Spätestens ab mittleren Bauvorhaben kann im jeweiligen Einzelfall Bedarf bestehen für erweiterte Leistungsabforderungen beim Sachverständigen. Dies kann schon bei einem sog. “Planungscheck” beginnen, d.h. der Prüfung der Planung auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit sowie auf Übereinstimmung mit den Bau- und Leistungsbeschreibungen. Hinzu treten regelmäßig die vorgenannten Basisleistungen, allerdings ggf. ergänzt um eine Überwachung und Dokumentation der von Auftraggeberseite oder anderen Baubeteiligten geplanten bzw. veranlassten Mangelbehebung. Häufig wird auch eine Mitwirkung bei der (technischen und/oder rechtlichen) Abnahme des Bauvorhabens dazu kommen.

Besondere Leistungen

Zu erwähnen sind hier insbesondere von Sachverständigen zum Teil angebotene baustatische oder brandschutztechnische Prüfungen und Abnahmen sowie die baukonstruktive Überwachung des Ausbaus und der Haustechnik. Solche Leistungen sind regelmäßig nicht mehr von einem "allgemeinen" Bausach-verständigen, sondern nur noch im Expertenteam zu erbringen.

Anmerkung: Entsprechend dem vorstehend umrissenen Leistungsspektrum können auch die Auftraggeber unterschiedlich sein. Während für Basisleistungen in erster Linie private Bauherren und Bauträger/Investoren kleinerer Objekte in Betracht kommen, werden die erweiterten und besonderen Leistungen mehr für mittlere bis größere Baugesellschaften, Generalunternehmer und Investoren von Interesse sein.

Special für Bauträgergesellschaften

Für Bauträgergesellschaften haben wir einen "MRB Unternehmer Brief"  zum Thema "Qualiätsmanagement bei Bauträgermaßnahmen" erstellt.

Diese Broschüre können Sie hier anfordern.

Bauheren, welche ihre Baukosten selbst kontrollieren wollen bieten wir folgendes Tool auf Excel-Basis an.

 

Link zum Tool Baukosten-Controlling